Starke Partner an Ihrer Seite
0221 57273942
info@medentcon.de
BAFA-Berater ID #208495
Diese ID kann direkt bei der Antragsstellung unter dem Punkt Angaben zum Beratungsunternehmen angegeben werden. Unser Gesellschaftsname lautet Medentcon GmbH.
Antragsstellung
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung. Um Ihnen den Weg zu erleichtern, geben wir Ihnen hier einen ersten Überblick über das Verfahren.
FAQ
Sie haben Fragen? – Kein Problem! Wir haben Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen übersichtlich und vor allem verständlich zusammengefasst.
Ihr Weg zur geförderten Beratung
Digitale Antragstellung
Als erstes stellen Sie Online den Antrag für einen Zuschuss zu den Kosten der geplanten Beratung. Das erledigen Sie über die Antragsplattform der BAFA.
BAFA-Berater ID
- Bitte tragen Sie im Antrag Ihre Daten ein und wählen Sie die Wirtschaftszweigklassifikation: 8623
- Unten wählen Sie die Leitstelle: DIHK.
- Unter dem Punkt Angaben zum Beratungsunternehmen tragen Sie die BAFA-Berater ID für unsere MEDENTCON-Unternehmensberatung ein. Diese lautet:
#208495
Überprüfung
Nun prüft die Leitstelle den Antrag. Anschließend erhalten Sie binnen 72h eine E-Mail mit einer PDF, dass wir mit der Beratung starten dürfen.
Vertrag & Beginn der Beratung
Erst nach Erhalt der verbindlichen Inaussichtstellung der Förderung beginnen wir mit der Beratung. Wir schließen dann gemeinsam einen Vertrag über die zu erbringende Maßnahme und starten das Projekt.
Rechnung
Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von uns eine Rechnung über die gesamte Fördersumme sowie den Beratungsbericht. Wichtig: die USt. wird nicht erstattet und kann nicht abgezogen werden. Um Ihre Erstattung auf den Nettobetrag zu erhalten gehen Sie wie folgt vor:
Erstattung beantragen – so geht’s
Bitte befolgen Sie folgende Schritte:
- Die beiden Formulare auf Papier ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschreiben (anschließend scannen – digitale Signaturen werden nicht anerkannt):
EU- KMU- und De-minimis-Erklärung
Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Im Online Portal zum Verwendungsnachweis anmelden:
Kennung: Ihre Vorgangsnummer (auf BAFA Infoschreiben zum Beratungsbeginn oben rechts „Mein Zeichen“ – nur die sieben Zahlen eingeben) Passwort: Ihre Postleitzahl. |
- Nach Anmeldung zuerst alle Felder ausfüllen (dann Weiter klicken).
- Monitoring-Fragebogen und Fragebogen bereichsübergreifende Grundsätze ausfüllen.
- Folgende Dokumente müssen bereitgestellt werden (bitte immer korrekte Bezeichnung (Art) der Dokumente beim Upload verwenden):
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „EU- KMU- und De-minimis-Erklärung“ (aus Schritt A)
- Ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (aus Schritt A)
- Beratungsbericht der Medentcon mit Anlage Fragebogen „bereichsübergreifende Grundsätze des ESF Plus“ (bitte Beratungsbericht ausdrucken und auf Papier unterschreiben und wieder einscannen (digitale Signaturen werden nicht anerkannt))
- Angekreuzter Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU ab 2023 (kann direkt in der PDF-Datei angekreuzt werden)
- Rechnung der Medentcon
- Kontoauszug(!) des Antragstellenden über die Zahlung des vollständigen Honorars
- Nur bei Jungunternehmen (bis ein Jahr nach Gründung bei Antragstellung): Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners der zuständigen Leitstelle
- Alle Angaben und Dokumente über Button „Zur Übersicht“ prüfen und ggf. Eingabe korrigieren. Anschließend Unterlagen mit „absenden“ versenden.
- Anschließend erscheint eine Bestätigungsseite: Über Button „Druckansicht“ das vorbefüllte Verwendungsnachweisformular als PDF öffnen (Sie erhalten zusätzlich einen Link per E-Mail).
- Formular ausdrucken und unterschreiben. Anschließend scannen und hochladen.
(Dies kann über den Link auf der Bestätigungsseite bzw. über den Link in der Sicherheits-E-Mail erfolgen. Alternativ: direkt über den „Upload-Bereich“ auf der BAFA Website https://fms.bafa.de/BafaFrame/upload, hier „Unternehmensberatung“ auswählen, Ihre Vorgangsnummer (sieben Zahlen, ohne UBF) angeben und unter „Art“ das „unterschriebene Verwendungsnachweisformular“ anklicken.)
Bis zu 80 % Förderung für Beratungen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert durch das Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen. Als solches können Sie sich von unseren qualifizierten Beratern zu allen strategischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.
Wir als Ihr starker Partner beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen Projekt.
FAQ
Ist unser Unternehmen antragsberechtigt?
Das Programm zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU richtet sich an:
- Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem 2. Jahr nach der Gründung)
- Jungunternehmen (Unternehmen, die nicht länger als 1 Jahr auf dem Markt sind).
Hierbei zählt als Gründungsdatum bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs und bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Weiterhin ist zu beachten,
- dass sich der Sitz Ihres Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland befinden muss
- und dass Sie der EU-Mittelstanddefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen müssen.
Welche Förderkriterien gelten für KMU?
Die BAFA Förderung von Unternehmensberatung für KMU ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die folgende Kriterien erfüllen:
- das Unternehmen ist rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft tätig,
- der Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb ist in der Bundesrepublik Deutschland ,
- es werden weniger als 250 Personen beschäftigt,
- und ein Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro.
Erfüllt Ihr Unternehmen diese Kriterien, dann können Sie bis zu 2 Beratungen pro Jahr und bis zu 5 Beratungen bis Ende 2026 gefördert bekommen.
Ist die BAFA Förderung ein echter Zuschuss?
Ja, die Förderung Unternehmensberatung für KMU ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Die erhaltene Förderung muss also auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht zurückgezahlt werden.
Wo finden wir weitere Informationen zu dem Förderprogramm?
Die BAFA Seite enthält weitere Informationen zum Förderprogramm Unternehmensberatung für KMU direkt vom Fördermittelgeber (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf
Kontakt
Kastanienweg 4
50321 Brühl