Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesellschaft für dentale Personaldienstleistung mbH
1. Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Rechtsgeschäfte der Medentcon GmbH – Gesellschaft für dentale Personaldienstleistungen (nachstehend Dienstleister genannt) mit deren Vertragspartnern (nachstehend Auftraggeber genannt) gültig.
2. Vermittlungsgegenstand
Der Gegenstand der Vermittlung wird im Vertrag beschrieben.
Während der laufenden Vermittlung ist es dem Dienstleister gestattet, ebenfalls für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Dienstleister wird wirksam, nachdem dieser unterschrieben, persönlich, digital oder auf dem Postweg an den Dienstleister übermittelt wurde.
4. Vertragsdauer und Vergütung
Die Dauer des Vertrages wird individuell zwischen Auftraggeber und Dienstleister festgelegt.
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vor Ablauf kündigen wollen, bedarf dies einer schriftlichen Kündigung. Es wird eine Kündigungsfrist von 2 Wochen erhoben. Die Kündigung durch den Auftraggeber, bevor der Vertrag beginnt, ist nicht vorgesehen.
Das Honorar wird auf Basis der durch den Dienstleister erbrachten Leistung errechnet. Die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer fällt zu jeder durch den Dienstleister erbrachten Leistung an.
5. Pflicht des Dienstleisters
Die vom Dienstleister zu erbringende Leistung ist im Vermittlungsvertrag beschrieben.
Der Dienstleister ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, sollte es ihm nicht möglich sein, den Auftrag des Auftraggebers auszuführen.
Dem Dienstleister ist es nicht gestattet, aus dem Vertrag zurückzutreten.
6. Datenschutz und Schweigepflicht
Sämtliche, dem Dienstleister übermittelte Daten werden nur zu Vermittlungszwecken genutzt. Beide Parteien sind verpflichtet, alle personenbezogenen Daten streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt ebenfalls nach Beendigung der Vermittlungstätigkeit.
Nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit, werden alle dem Dienstleister überlassenen Daten vernichtet, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich verweigert.
7. Gerichtsstand
Es gilt für alle geschäftlichen Verbindungen der Parteien ausschließlich deutsches Recht. Dies gilt sowohl für Inlandskunden als auch für Auslandskunden.
Der Sitz des Dienstleisters ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Dienstleistungen und Konflikte.
8. Salvatorische Klausel
Die eventuelle Ungültigkeit einer oder mehrerer der hier aufgelisteten Bestimmungen beeinflusst nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Sollte ein Teil einer Bestimmung ungültig sein, bleibt der übrige Teil dieser Bestimmung wirksam. Die Parteien werden sich zu den ungültigen Bestimmungen einigen und diese dann ersetzen.
16.01.2019 Medentcon GmbH – Gesellschaft für dentale Personalvermittlung